Ausbildungsdauer:
41 Stunden (5 Tage) Stunden
Teilnehmerkreis:
Feuerwehrdienstleistende, die als Gerätewart vorgesehen sind
Mitzubringende Lehrgangsausstattung:
Siehe Hinweise für Lehrgangsteilnehmer
Ausbildungsziel:
Der Lehrgangsteilnehmer soll
- Instandhaltungsarbeiten* zur Sicherstellung des verkehrs- und arbeitssicheren Zustands von Feuerwehrfahrzeugen und der feuerwehrtechnischen Beladung kennen und in Teilbereichen durchführen können
- die prüfpflichtige persönliche Schutzausrüstung instand halten und die vorgeschriebene Aussonderung rechtzeitig einleiten können
- Fristen für Instandhaltung und Prüfung kennen
- Instandhaltungsarbeiten und Geräteprüfungen durchführen bzw. die Durchführung rechtzeitig veranlassen können
- die Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten schriftlich dokumentieren können
Wesentliche Ausbildungsinhalte:
- Aufgaben des Gerätewartes
- Rechtgrundlagen, StVZO, FZV, BayFwG
- Unfallverhütungsvorschriften, Geräteprüfordnung
- Technische Regeln, EN-, DIN Normen, Dienstvorschriften und Betriebsanleitungen
- Dokumentation von Instandhaltungen und Prüfungen (Prüfbuch, Prüflisten, Karteikarte, EDV-gestützte Nachweise)
- Instandhaltung* von:
Fahrgestellen, Feuerlöschkreiselpumpen, feuerwehrtechnische Ein- bzw. Aufbauten, Löschwassertanks, Schnellangriffseinrichtungen und Tragkraftspritzen
Wasserführenden Armaturen
Druck-, Saug- und Schnellangriffsschläuchen
Schläuchen der Ölschadensausrüstung
Stromerzeugern und elektrischen Verbrauchern
Kraftbetriebene Geräte (Kettensäge, Motortrennschleifer, Überdrucklüfter)
Batterien, Akkus und Ladegeräten
Tragbaren Leitern der Feuerwehr
Persönliche und erweiterte persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehr (Leinen, Sicherheits- und Haltegurte)
Sprungrettungsgeräte (Sprungtuch, Sprungpolster)
Hydraulische Arbeits- und Rettungsgeräte (Wagenheber, hydr. Winden, Rettungszylinder, Spreizer, Schere, Hydroaggregat und Zubehör)
Zuggeräte (Mehrzweckzug, Anschlagmittel, Anschlagseile, Zugseile, Anschlagketten, Hebezeug)
- Winterfestmachen von Feuerwehrfahrzeugen, Feuerwehrpumpen und Anlagen der Feuerwehr
Vorausgesetzte Ausbildung:
Maschinist für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge
Hinweis:
Wartung ist die Bewahrung des Soll-Zustandes durch Reinigen, Schmieren und Nachstellen.
Inspektion ist das Festlegen und Beurteilen des Ist-Zustandes durch Messen, Prüfen und Diagnostizieren Instandsetzung ist das Wiederherstellen des Soll-Zustandes durch Austauschen bzw. Ausbessern.