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Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden,

im Verlauf der Corona-Pandemie wurden einige Empfehlungen und Hinweise für die Feuerwehren
aktualisiert bzw. neu eingeführt.
a) Ausbildungs- und Übungsdienst auf Standortebene
Bei der Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen im Feuerwehrgerätehaus sollte ein
entsprechendes Zugangs- und Testkonzept umgesetzt werden. Für planbare Tätigkeiten (z.
B. Besprechungen, Unterrichte etc.) soll nach dem 3G-Prinzip erfolgen. Der Zugang für Geimpfte,
Genesene oder Getestete (z. B. PCR-Test, Schnelltest oder Schnelltest unter Aufsicht)
soll sichergestellt werden. Zur Sicherheit soll unabhängig vom Impfstatus ggf. ein Schnelltest
vor Beginn herangezogen werden.
b) Landkreisausbildung
Für die Landkreisausbildung gilt die weitere Vorgehensweise:
• Der Zugang zur Landkreisausbildung ist nunmehr nach dem 2G-Prinzip möglich. Die
Durchführung der Landkreisausbildung in Kreisausbildungsstätten zählt zur außerschulischen
Bildung nach § 5 der 15. BayIfSMV.
• Es gilt in den Landkreislehrgängen weiterhin eine generelle Maskenpflicht während
des Lehrgangsbetriebes (Standard FFP2).
• Die Kommandanten werden angehalten ihre LehrgangsteilnehmerInnen darüber zu
informieren.
• Die entsprechenden Nachweise sind zu Beginn der Lehrgänge vorzulegen und werden
durch den Lehrgangsleiter dokumentiert.
• Das Schutz- und Hygienekonzept der Landkreisausbildung wird angepasst.
c) Ausbildung auf Standortebene mit mehreren Feuerwehren (insbesondere Modulare
Truppausbildung (MTA))
• Hier sollte zu den bereits bestehenden Regelungen, ebenfalls eine generelle Maskenpflicht
(mind. FFP2) angestrebt werden, auch wenn der Mindestabstand eingehalten
werden kann.
• „3G“: Der Zugang für Geimpfte, Genesene oder Getestete (z. B. PCR-Test, Schnelltest
oder Schnelltest unter Aufsicht) soll sichergestellt werden. Zur Sicherheit soll unabhängig
vom Impfstatus ggf. ein Schnelltest vor Beginn herangezogen werden
e) Vereinssitzungen des Feuerwehrvereins – Hinweise des StMI
1. An Vereinssitzungen dürfen nur geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, die
zusätzlich über einen negativen Schnelltest verfügen (2G+). Dabei zählt ein PCR-Test
(max. 48 Stunden) oder ein Schnelltest bzw. unter Aufsicht vorgenommener Schnelltest,
der nicht älter als 24 Stunden ist.
2. Die Teilnehmerzahl und Raumgröße sollten aufeinander abgestimmt sein, dass max.
25 Prozent der Raumkapazität genutzt wird, um den Mindestabstand zu wahren. Das
Tragen einer FFP2-Maske am festen Sitzplatz wird zum Eigen- und Fremdschutz
empfohlen.
3. Als regionaler Hotspot gelten Landkreise, deren 7-Tages-Inzidenz den Wert 1.000
übersteigt. Vereinssitzungen sind beim Erreichen dieser Grenze nach § 15 der 15.
BayIfSMV untersagt.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Marco Saller

 

 

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