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Kreisbrandinspektor West
Adresse:
Manteler Straße 15
Kohlberg
92702
E-Mail:
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Telefon:
09608/754
Mobil:
0160/4436850
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Weitere Informationen:

Inspektionsbereich NEW West - KBI West - Florian NEW Land 4

KBI Funk, Katastrophenschutz - stellvertretender Kreisbrandrat

Aufgaben:

  • stellvertretender Kreisbrandrat (gemäß Art. 19 Absatz 3 Satz 4 BayFwG)
  • Leiter der Lehrgruppe "Funk/Katastrophenschutz/Führung"
  • Durchführung von Besprechungen der Lehrgruppe
  • zuständig für die Themenbereich Unfallverhütung und Katastrophenschutz
  • strategische Weiterentwicklung der zugeteilten Lehrgänge in der Lehrgruppe
  • Übernahme von Ausbildungstätigkeiten in den Lehrgängen der Lehrgruppe
  • Festlegung von Kreisbrandmeistern für die Mitarbeit in den Arbeitskreisen der Lehrgruppe in Absprache mit dem KBR und dem zuständigen KBI
  • stellvertretender Kontingentführer des Hilfeleistungskontingents (HLK) Neustadt/WN/Weiden

Allgemeine Aufgaben (gelten jeweils für den zugeteilten Inspektionsbereich – im Bereich KatS für den gesamten Landkreis Neustadt/WN)

  • Überwachung der zugeteilten Kreisbrandmeistern
  • Bestimmung eines Kreisbrandmeisters zu seinem Vertreter
  • Betreuung der zugeteilten Feuerwehren im Fragen des Abwehrenden Brandschutzes , Technischen Hilfsdienstes, Fahrzeugbeschaffung und Gerätehausbau
  • Teilnahme an den Besichtigungen der Feuerwehren gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayFwG
  • Verantwortlicher für die Durchführung der Leistungsprüfungen (Die Gruppe im Löscheinsatz, Die Gruppe im techni-schen Hilfeleistungseinsatz)
  • Verantwortlicher für die Durchführung der Bayerischen Jugendleistungsprüfung
  • Festlegung von Abnahmeterminen bei Leistungsprüfungen
  • Einteilung der Schiedsrichter zu den Leistungsprüfungsabnahmen
  • Durchführung einer Inspektionsversammlung (einmal jährlich)
  • Teilnahme an KBR-KBI-Dienstbesprechungen
  • Teilnahme an KBR-KBI-KBM-Dienstbesprechung (Kreisbrandinspektion)
  • Durchführung von KBI-KBM-Dienstbesprechung (mindestens zweimal jährlich)
  • Teilnahme an den KBR-KBI-Tagungen der Oberpfälzer Feuerwehrführungskräfte (Frühjahr/Herbst)
  • Durchführung einer Kommandantenfortbildung (einmal jährlich) in Absprache mit KBM 3
  • Teilnahme an Jahreshauptversammlungen im KBI-Bezirk (nach Einladung)
  • Teilnahme an den Ehrenzeichenverleihungen im KBI-Bezirk (nach Einladung)
  • Teilnahme an Großübungen
  • Leitung von Großübungen
  • ggf. Leitung einer übertragenen Lehrgruppe
  • Mitarbeit in den Arbeitskreisen der Ausbildung
  • Unterstützung der Ausbildung
  • Mitwirkung im Katastrophenschutz des Landkreises
  • Mitwirkung im Katastrophenfall als Fachberater in der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) auf Weisung des Kreisbrandrates
  • Übernahme der Einsatzleitung bei Einsätzen gemäß Art. 18 Absatz 4 Satz 1 BayFwG
  • Mitarbeit und Mitglied in der Projektgruppe Alarmierungsplanung (APL) im Verbandsgebiet des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Nordoberpfalz
  • Durchführung der Alarmierungsplanung gemäß ABek in Absprache (KBR/KBI) --> (KBM/Kommandanten)
  • Teilnahme an Begehungen im Bereich Vorbeugender Brandschutz auf Weisung des KBR
  • Mitwirkung zu Stellungnahmen in Belangen des abwehrenden Brandschutzes auf Weisung des KBR
  • Teilnahme an außerordentlichen Feuerbeschauen

Katastrophenschutz

  • Kontingentführung des Hilfeleistungsleistungskontingents (HLK) Neustadt/WN/Weiden auf Weisung des Kreisbrandrates
  • Mitarbeit in der Kontingentplanung der Hilfeleistungskontingente (HLK) Neustadt/WN/Weiden
  • Im Voraus benannter Örtlicher Einsatzleiter (ÖEL) für die Kreisverwaltungsbehörde
  • weitere erforderliche Lehrgänge gemäß Punkt 2 der Aufgabenverteilung