Ausbildungsdauer:
32 Stunden (4 Tage) Stunden
Teilnehmerkreis:
Feuerwehrdienstleistende, die neben ihrer Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr in Betrieben als Brandschutzbeauftragte eingesetzt werden sollen
Mitzubringende Lehrgangsausstattung:
Keine persönliche Schutzausrüstung erforderlich
Ausbildungsziel:
Der Lehrgangsteilnehmer nimmt die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten auf Grundlage der DGUV Information 205-003 wahr.
Wesentliche Ausbildungsinhalte:
- Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten
- Brand- und Explosionsgefahren in Betrieben
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
Vorausgesetzte Ausbildung: