Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzender KBR Marco Saller weist darauf hin, dass für Feuerwehrvereine weiterhin gilt:

Für Versammlungen, Veranstaltungen, Feierlichkeiten der Feuerwehrvereine sowie Ihrer Organe und Gremien gilt derzeit die landesweite Untersagung nach § 5 der 12. BayInfSMV.

Stand: 06.05.2021