Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzender KBR Marco Saller weist darauf hin, dass für Feuerwehrvereine weiterhin gilt:
Für Versammlungen, Veranstaltungen, Feierlichkeiten der Feuerwehrvereine sowie Ihrer Organe und Gremien gilt derzeit die landesweite Untersagung nach § 5 der 12. BayInfSMV.
Stand: 06.05.2021