Aufgrund der aktuellen Corona-Lage hat die Kreisbrandinspektion Neustadt/WN im Umgang mit offiziellen Terminen und Ausbildungen konkrete Maßnahmen getroffen.

 

Die Maßnahmen sowie die offizielle Information an die Kommandanten und Bürgermeister wird über den Dienstweg der Kreisbrandinspektion verteilt.

Generell sind die Landkreislehrgänge vom 16.03.2020 – 19.04.2020 (unter Ausnahme des zu Ende gehenden AT-Geräteträgerlehrgangs am 16.03.2020 in Pressath) abgesagt. 

Eine ständige Bewertung der Lage erfolgt durch die Kreisbrandinspektion. Informationen werden stets über den Dienstweg kommuniziert.


Aktualisierung v. 16.04.2020:

Die Kreisbrandinspektion Neustadt/WN hat sich zur Verlängerung von folgenden Maßnahmen entschlossen:

  • Die Landkreisausbildung wird vollständig ausgesetzt.

    Dies betrifft insbesondere die Modulare Truppausbildung (MTA), die Vorbereitung und Abnahme von Leistungsprüfungen, der bayerischen Jugendleistungsprüfung sowie die angesetzten Landkreislehrgänge im Lehrgangskatalog (VA.001-09).

    Zudem sollte weiterhin auf den Ausbildungs- und Übungsdienst der aktiven Wehr, der Jugendfeuerwehr als auch der Kinderfeuerwehr verzichtet werden.

  • Alle bereits festgelegten Dienstveranstaltungen und Versammlungen werden ausgesetzt.

  • Die terminierten Funkübungen in den KBM-Bereichen finden nicht statt.

Die beschriebenen Maßnahmen gelten bis einschließlich 14. Juni 2020.


Aktualisierung v. 08.09.2020 (Auszug aus dem Infobrief von KBR Saller vom 08.09.2020):

Die Weiterführung der Stufe 2 zwingt auch uns erneut Entscheidungen zu treffen. Daher gelten im Landkreis Neustadt/WN ab dem 08.09.2020 folgende Regelungen:
Ausbildungs- und Übungsbetrieb während der Stufe 2 (Fortführung):

  • Die Durchführung von Ausbildungen und Übungen der aktiven Mannschaft und/oder Jugendfeuerwehr, auch mit einzelnen Mitgliedern aus mehreren Feuerwehren eines Landkreises/einer kreisfreien Stadt, sind grundsätzlich wieder möglich (z. B.: MTA Zusatzmodule, Fahrsicherheitstraining, Feuerwehrführerschein, Brandübungs-Container, Atemschutz-Belastungsübungen, Leistungsprüfungen). Beim Üben von benachbarten Feuerwehren ist sicherzustellen, dass bei einer Infektion nicht beide Feuerwehren komplett ausfallen würden, sondern, dass die Einsatzbereitschaft ggf. über eine gegenseitige Vertretung gewährleistet wäre.
    * Praktische Ausbildungen in Kleingruppen mit max. Gruppenstärke und max. 2 – 3 Ausbilder/Schiedsrichter je Gruppe. Auch hierbei ist, sofern möglich, auf größtmögliche Sicherheitsabstände zu achten.
    * Übungen sind weiterhin vornehmlich im Freien durchzuführen.
    * Bei theoretischen Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist je Teilnehmer ein Mindestabstand von 1,5 m vorzusehen. Insgesamt sollte auch bei größeren Räumen eine Teilnehmerzahl von max. 50 nicht überschritten werden. Auf Partner- oder Gruppenarbeit sollte verzichtet werden. Auf regelmäßige und ausreichende Lüftung sollte geachtet werden.
  • Umkleideräume und Sanitärbereiche (einschl. Duschen) sind unter Beachtung der Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand) und zeitversetzt einzeln zu nutzen.
  • Während der Ausbildung bzw. Übung ist nach Möglichkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, insbesondere, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Erste-Hilfe-Ausbildungen, Reanimationstraining und First Responder-Übungen sollen weiterhin nicht stattfinden.

Besondere Vorsicht erfordert auch weiterhin der Umgang mit benutzten Atemschutzmasken und Lungenautomaten bei Einsätzen und Übungen. Hier besteht eine hohe Infektionsgefahr durch die Kontamination mit möglicherweise virenbelastetem Speichel.


Landkreisausbildung/Standortlehrgänge
Die Durchführung von Landkreislehrgängen zählt zur Stufe 3. Unter der Vorgabe des StMI sehen wir uns gezwungen, die geplanten Landkreislehrgänge für 2020 abzusagen. Die Landkreisausbildung wird in 2021 fortgeführt.
Hinweis: Die Kreisbrandinspektion ist sich bewusst, dass ein entsprechender Bedarf an Lehrgängen besteht. Die dynamische Entwicklung im Stufenplan ließ im Sommer eine Lehrgangsplanung für das restliche Jahr 2020 zu. Nach der Neubewertung und ortsabhängigen Beurteilung gibt es nun keine andere Möglichkeit als die Landkreislehrgänge abzusagen.
Wir bitten die Kommandanten, die angemeldeten Lehrgangsteilnehmer darüber zu informieren!

Modulare Truppausbildung (MTA)
Die Durchführung von Ausbildungsblöcken im Basismodul (auf KBM-Ebene) der MTA fällt unter die Stufe 3 und ist nicht zulässig.
Die Zwischen- und Abschlussprüfung können in kleinen Gruppen und auf die jeweilige Feuerwehr begrenzte Abnahmetermine stattfinden. Die Kommandanten werden  gebeten im Bedarfsfall mit dem KBM Ausbildung Kontakt aufzunehmen.


Leistungsprüfungen
Die Durchführung von Leistungsprüfungen ist mit der Stufe 2 freigegeben.
Generell ist zu beachten, dass im gesamten Landkreis die Abnahmen bis zum 30.09.2020 erfolgen. Auf die Änderungen der Fristen wird mit dem IMS D2-2238-1-10 v. 17.07.2020 in der Anlage nochmals hingewiesen.


Atemschutzzentrum Nordoberpfalz – Wiederholungsübungen
Die Wiederholungsübungen sind in der Stufe 2 ebenfalls freigegeben.
Das Atemschutzzentrum Nordoberpfalz ist unter der Einhaltung des aufgesetzten Hygienekonzeptes für die Wiederholungsübungen geöffnet.


Feuerwehraktionswoche 2020
Im Zuge der Feuerwehraktionswoche 2020 sollten auch keine größeren Übungen und Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden, die die Aktionswoche begleiten sollen.
Ein besonderer Hinweis gilt auf die virtuelle Eröffnung der Aktionswoche am 11.09.2020. Die entsprechenden URLs und Übertragungshinweise wurden über den Dienstweg gesondert mitgeteilt. Ich bitte diese Information auch innerhalb der Feuerwehren weitest möglich an die Kameradinnen und Kameraden zu streuen.


Wissenstest 2020
Auf die Durchführung des Wissenstest 2020 wird verzichtet. Ein gesondertes Schreiben für Kommandanten und Jugendwarte wird durch die Kreisbrandmeisterin für Jugend/Kreisjugendwartin versendet.

 

Weitere Informationen auch in den folgenden Dokumenten aus dem Downloadbereich: