Im Downloadbereich befinden sich zwei Schreiben von Kreisbrandrat Marco Saller und Kreisjugendfeuerwehrwartin Mirjam Schuller mit Hinweisen zum Ausbildungs- und Übungsbetrieb für die aktiven Wehren sowie für die Kinder-/Jugendfeuerwehren.
Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzender KBR Marco Saller weist darauf hin, dass für Feuerwehrvereine weiterhin gilt:
Für Versammlungen, Veranstaltungen, Feierlichkeiten der Feuerwehrvereine sowie Ihrer Organe und Gremien gilt derzeit die landesweite Untersagung nach § 5 der 12. BayInfSMV.
Stand: 06.05.2021
Ausbildungsserie mit respektablen Umfrageergebnissen abgeschlossen
Das Feuerwehrleben der aktiven Feuerwehrdienstleistenden hat sich seit März 2020 aufgrund der immer noch anhaltenden Pandemielage grundsätzlich verändert. Aus Gründen des Infektionsschutzes mussten viele Übungsdienste und Ausbildungsveranstaltungen entfallen, um das Virus nicht in die systemrelevanten Einheiten der kommunalen Gefahrenabwehr einzutragen. Aber auch die lockeren Gesprächsrunden nach Einsatz, Übung oder Ausbildung fehl(t)en. Um trotzdem mit den Feuerwehren in Kontakt und auch ausbildungsseitig am Ball zu bleiben wurde die Idee geboren, dafür in den ersten Monaten des Jahres 2021 sog. „Winterschulungen“ in den Ausbildungskalender von Kreisbrandinspektion und Kreisfeuerwehrverband Neustadt a.d.Waldnaab aufzunehmen. Dies aber nicht auf herkömmliche Art und Weise in Form von Präsenzveranstaltungen in Feuerwehrhäusern, Stadthallen, Gemeindesälen etc., sondern in Form von Onlineschulungen, an denen zielgruppengerecht von zu Hause aus mit PC, Laptop oder Tablet teilgenommen werden konnte.
Die neueste Ausgabe Nr. 29 | 2021 der Landkreisbroschüre der Feuerwehren des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab wurde veröffentlicht
Mit einem positiven Termin startete die Arbeitswoche für Landrat Andreas Meier. Am Montagvormittag, den 01. März 2021 konnte er an Manuel Bock die Ernennungsurkunde zum Kreisbrandmeister für Katastrophenschutz überreichen. Die Übergabe fand coronabedingt im kleinen Rahmen in der Schlosskapelle des Landratsamtes statt.